SAG Ganztag 2026+ Gemeinsam mit Verein aktiv in der Schule

Was bedeutet der Ganztag 2026+ für Vereine in Bayern – im Zusammenhang mit SAGs?

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Alle Grundschulkinder in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (*).

Das bedeutet: Sie verbringen deutlich mehr Zeit in der Schule – oft bis 16:00 Uhr –, und der Nachmittag wird künftig fest strukturiert durch pädagogische Angebote, Bewegung, Lernen und Betreuung. Für Sportvereine in Bayern, besonders in Oberbayern, ist das eine große Veränderung, aber gleichzeitig eine große Chance.

Wenn Kinder den Großteil des Nachmittags in der Schule verbringen, bleiben ihnen weniger freie Zeiten, um am frühen Nachmittag ins Vereinstraining zu gehen. Viele Familien schaffen es organisatorisch einfach nicht mehr, ihre Kinder nach der Schule zu Sportangeboten im Verein zu bringen. Für Vereine wird es daher immer wichtiger, ihre Angebote direkt in den Schulalltag zu integrieren, statt darauf zu warten, dass Kinder später in die Halle kommen.

Genau hier spielen die Schulsport-Arbeitsgemeinschaften (SAGs), also die Kooperationen zwischen Schule und Verein, eine zentrale Rolle. Durch die neuen Ganztagsstrukturen erhalten SAGs einen weit höheren Stellenwert als früher: Sie sind nicht mehr nur ein freiwilliges Zusatzangebot, sondern werden ein fester Baustein des schulischen Nachmittags. Schulen suchen dringend verlässliche Partner, die Bewegungs- und Sportangebote innerhalb des Ganztags übernehmen können – und Sportvereine passen dafür ideal.

Wo der Bedarf an Ganztagsbetreuung landesweit am höchsten ist, entsteht ein deutlich steigender Bedarf an guten Bewegungsangeboten im Ganztag. Viele Schulen und Ganztagsträger haben zu wenig eigenes Personal, um jeden Nachmittag ausreichende Sport- und Bewegungszeiten sicherzustellen. Vereine, die jetzt aktiv auf Schulen zugehen oder bestehende SAGs weiterentwickeln, werden bevorzugt eingebunden und können sich langfristig stabile Kooperationen sichern.

Für Vereine bedeutet das ganz konkret:
Sie bekommen direkten Zugang zu vielen Kindern, können Nachwuchs früh und unkompliziert gewinnen und erhalten zudem Honorarmittel, weil Ganztagsangebote finanziert werden. Kinder lernen Trainerinnen und Trainer bereits im Schulalltag kennen – das senkt die Hemmschwelle, später in den Verein zu kommen. Umgekehrt profitiert die Schule von einem professionellen Sportangebot, das qualitativ hochwertig, sicher und pädagogisch sinnvoll ist.

Sportarten wie Badminton und Street Racket eignen sich besonders gut für diese Kooperationen: Sie sind sicher, leicht zu lernen, flexibel einsetzbar und benötigen kaum Platz oder teure Infrastruktur. Das ist ideal für Schulen und für Vereine, die ohne großen Aufwand attraktive Bewegungsangebote durchführen möchten.

Zusammengefasst:
Der Ganztag 2026+ macht die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen wichtiger denn je. Vereine, die frühzeitig in SAGs investieren, sichern sich neue Mitglieder, bessere Sichtbarkeit und eine langfristige Rolle im schulischen Alltag. Schulen profitieren von professionellen Bewegungsangeboten – und Kinder erhalten regelmäßige, hochwertige Sportzeiten. Für beide Seiten ist das eine Win-Win-Situation, die in Oberbayern aufgrund des besonders hohen Betreuungsbedarfs eine große Bedeutung haben wird.

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(*) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Was ist geplant mit dem Ganztagsre­chtsanspruch?

  • Der Anspruch auf ganztägige Betreuung soll bundesweit für Grundschulkinder eingeführt werden — somit auch in Bayern.
  • In Bayern gilt: Ab 1. August 2026 soll schrittweise gestartet werden. Zunächst haben Erstklässler im Schuljahr 2026/27 Anspruch. In den folgenden Jahren wird jeweils eine weitere Klassenstufe hinzukommen, sodass bis zum Schuljahr 2029/30 alle Grundschüler der Klassen 1–4 Anspruch haben (Rahmenbedingungen / Rechtsanspruch).
  • Der Anspruch umfasst im Idealfall täglich 8 Stunden Betreuung an allen fünf Werktagen (Unterrichtszeit zählt mit).
  • Auch in den Ferien soll Betreuung möglich sein — mit der Möglichkeit, dass Länder bzw. Kommunen bis zu vier Wochen Schließzeit festlegen.
  • Als mögliche Formen der Betreuung gelten: Horte, offene und gebundene Ganztagsschulen, Mittagsbetreuungen oder sogenannte „Kombieinrichtungen“ (Kooperation von Schule und Jugendhilfe) — je nachdem, was vor Ort umgesetzt wird (Mehr Zeit. Mehr Chancen. Ganztag in Bayern)
  • Der Bund fördert den Ausbau: Für Bayern sind laut Landesregierung Mittel im Rahmen des Landesförderprogramms „Ganztagsausbau“ vorgesehen ( Scharf: „Wir unterstützen die Kommunen tatkräftig beim Ausbau der Kinderbetreuung in der Grundschule“ ).
  • Bedeuted: Ab 2026/27 bekommen also Eltern in Bayern das Recht, ihre Kinder ganztägig betreuen zu lassen — wenn Plätze und Angebote vorhanden sind.

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Quellenangaben:
Die Ausarbeitung und redaktionelle Strukturierung der Inhalte erfolgte mit Unterstützung einer KI-basierten Assistenz (ChatGPT, OpenAI).

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